Beihilfen der Gemeinde
Die Beihilfen bzw. Förderungen gelten nur für Bewohner und Grundbesitzer der Marktgemeinde Bad Waltersdorf:
Lehrlingsförderung für Betriebe
Betriebe in der Marktgemeinde Bad Waltersdorf, welche Lehrlinge aufnehmen, die ihren Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde haben, erhalten eine einmalige Lehrlingsförderung von € 363,00.
Baukostenzuschuss
Jungfamilien erhalten einen einmaligen Baukostenzuschuss für:
| Einfamilienwohnhaus ohne Dachgeschossausbau | € | 1.090,00 |
| Einfamilienwohnhaus mit Dachgeschossausbau | € | 1.453,00 |
| Dachgeschossausbau | € | 363,00 |
Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining
Allen Führerscheinneulinge gewährt die Gemeinde nach dem PKW-Fahrsicherheits-
training einen einmaligen Zuschuss von € 70,00. Mitzubringen sind Urkunde und Zahlungsbeleg.
Fahrtkostenzuschuss Kindergarten
Ist der Wohnort des Kindes vom Kindergarten mehr als 1,5 km entfernt, so erhalten die Eltern automatisch einen Fahrtkostenzuschuss von € 72,67 pro Kind.
Geburtenbeihilfe
Die Marktgemeinde Bad Waltersdorf gewährt für die Geburt eines Kindes eine einmalige Beihilfe (€ 100,-- Bargeld und ein Säuglingspaket im Wert von € 50,--)
Solaranlagen
Förderhöhe: € 36,-- je Quadratmeter Kollektor- bzw. Solarmodulfläche
Photovoltaikanlagen
Förderhöhe: € 100,– je kWp, maximal € 700,– je Anlage
Förderung moderner Holzheizungen
Die Gemeinde fördert die Errichtung von modernen Holzheizungen mit 40 % der gewährten Förderung aus EU-, Bundes- bzw. Landesmitteln, maximal jedoch € 720,00. Unter modernen Holzheizungen versteht man Scheitholz- Pellets- oder Hackschnitzelanlagen.
Zuschuss für die Bepflanzung von Bäumen
Unterstützt werden Neuanpflanzungen von Bäumen (Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschke oder Laubbaum) mit einem Betrag von € 4,– bis € 11,– (je nach Sorte). Je GrundbesitzerIn (Familie) werden max. fünf Bäume pro Jahr gefördert.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Purkarthofer zur Verfügung.

