Aktuelles
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Es gilt für alle Gemeinden im Bezirk Hartberg, dass das Brauchtumsfeuer ausschließlich am 21. Juni zur Sommersonnenwende entzündet werden darf.
Beim Sonnwendfeuer gilt folgendes:
Sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, so ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten Samstag darauf zulässig.








